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   BPatG, 03.02.2009 - 23 W (pat) 330/05   

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BPatG, 03.02.2009 - 23 W (pat) 330/05 (https://dejure.org/2009,32778)
BPatG, Entscheidung vom 03.02.2009 - 23 W (pat) 330/05 (https://dejure.org/2009,32778)
BPatG, Entscheidung vom 03. Februar 2009 - 23 W (pat) 330/05 (https://dejure.org/2009,32778)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BPatG, 03.02.2009 - 23 W (pat) 330/05
    Die Rechtsauffassung zur fortdauernden Zuständigkeit des Bundespatentgerichts wurde nunmehr auch durch den Bundesgerichtshof bestätigt (BGH GRUR 2007, 862, Tz. 10 am Ende -Informationsübermittlungsverfahren II).

    6.) Mit dem Patentanspruch 1 nach Hauptantrag bzw. nach den Hilfsanträgen 1 und 2 fallen aufgrund der Antragsbindung auch die jeweiligen rückbezogenen Ansprüche (vgl. BGH GRUR 2007, 862 Leitsatz -"Informationsübermittlungsverfahren II" m. w. N.).

  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BPatG, 03.02.2009 - 23 W (pat) 330/05
    Eine optionale einteilige oder mehrteilige Ausgestaltung des Gehäuses, im Falle der mehrteiligen Ausgestaltung mit mindestens einem Gehäusegrundkörper, welcher den Sensor trägt, ergibt sich ebenfalls aus der Lehre der Druckschrift D4 (vgl. Patentanspruch 3, "...dass der magnetfeldempfindliche Sensor in das Gehäuse mit eingespritzt oder nachträglich eingesetzt ist.") wobei das nachträgliche Einsetzten des magnetfeldempfindlichen Sensors in das Gehäuse einen verschließbaren Gehäusegrundkörper zwingend voraussetzt, was im Offenbarungsgehalt der Druckschrift D4 vom Fachmann ohne weiteres erkannt und in Gedanken mitgelesen wird (vgl. BGH, GRUR 1995, Seite 330, 2. Leitsatz -"Elektrische Steckverbindung", Merkmale M5 und M6).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BPatG, 03.02.2009 - 23 W (pat) 330/05
    Eine solche Vorgehensweise stellt dabei keine die Patentfähigkeit begründende Überwindung einer technischen Fehlvorstellung dar (vgl. BGH GRUR 1996, S. 857, " 2. Leitsatz -"Rauchgasklappe"; Merkmal M4).
  • BGH, 24.03.1987 - X ZB 14/86

    "Streichgarn"; Anforderungen an Tatsachenvortrag bei Einspruch gegen ein

    Auszug aus BPatG, 03.02.2009 - 23 W (pat) 330/05
    Jedoch haben Patentamt und Gericht die Zulässigkeit des Einspruchs in jedem Verfahrensstadium von Amts wegen zu überprüfen (vgl. Schulte, PatG, 8. Auflage, § 59, Rdn. 160), da ein unzulässiger -einziger -Einspruch zur Beendigung des Einspruchsverfahrens ohne weitere Sachprüfung über die Rechtsbeständigkeit des Streitpatents führt (vgl. hierzu Schulte, PatG, 8. Auflage, § 61, Rdn. 23; BGH GRUR 1987, 513, II.1. -"Streichgarn").
  • BGH, 10.12.1987 - X ZB 28/86

    Zurücknahme der Beschwerde gegen einen einen Einspruch als unzulässig

    Auszug aus BPatG, 03.02.2009 - 23 W (pat) 330/05
    hierzu BGH BlPMZ 1988, 250, Leitsatz, 251, li.
  • BPatG, 19.10.2006 - 23 W (pat) 327/04
    Auszug aus BPatG, 03.02.2009 - 23 W (pat) 330/05
    Die Aufhebung des § 147 Abs. 3 PatG durch das "Gesetz zur Änderung des patentrechtlichen Einspruchsverfahrens und des Patentkostengesetzes" (BGBl 2006, Teil I, Seite 1318) führt zu keiner anderen Beurteilung (vgl. die Senatsentscheidung vom 19. Oktober 2006, GRUR 2007, 499 -Rundsteckverbinder/perpetuatio fori").
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